Letzte Wege

Hospiz- und Palliativversorgung

Hospiz- und Palliativversorgung

Der Umgang mit den Themen "Sterben und Tod" sowie der Wunsch nach einer möglichst schmerzfreien letzten Lebensphase sind bedeutende Bestandteile eines würdevollen Alterns. Sterbebegleitung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die durch Angehörige, ehrenamtliche Hospizgruppen oder in stationären Einrichtungen erfolgen kann.

Letzte Wege - Begleitung am Lebensende

Letzte Wege - Begleitung am Lebensende

(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Angebote in Nordrhein-Westfalen

Angebote für Erwachsene

(ALPHA NRW)

Zum Weiterlesen

Angebote für Sterbenskranke

Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ-Hospizversorgung unterstützen. Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informieren.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Abruf am 3. Februar 2024

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Patientenverfügung

Sie finden in dieser Broschüre Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Auch wenn es niemandem leichtfällt: Wir sollten uns mit solchen Fragen schon in gesunden Tagen auseinandersetzen, bevor es zu spät dafür ist. Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünschen wir im Fall der Fälle?

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Publikationen, Abruf am 10. Oktober 2023

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Betreuungsrecht

Neben Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie in dieser Broschüre auch ausführliche Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht sowie ein Muster für die Erstellung einer solchen Vollmacht. Das Formular ist eine Empfehlung und kann selbstverständlich durch individuelle Formulierungen ergänzt oder geändert werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Publikationen, Abruf am 10. Oktober 2023

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